Arbeitsschutz

Mit der Zertifizierung nach RAB 30 Anhang B und C gemäß der EG Richtlinie 92/57/EWG erfüllen wir sachkundig die Anforderungen
nach der Baustellenverordnung und sind der Berater für alle gewerblichen und privaten Bauherren 

                    • SiGeKo - Geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator 
                    • SiGePlan - Sicherheits-Gesundheitsschutz-Plan nach RAB 31
                    • Vorankündigung nach Baustell-VO 
                    • Baustellenordnung (Aushang öffentlich)
                    • Unterlagen für die späteren Arbeiten am Objekt (Revisionen)

 

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