Arbeitsschutz
Mit der Zertifizierung nach RAB 30 Anhang B und C gemäß der EG Richtlinie 92/57/EWG erfüllen wir sachkundig die Anforderungen
nach der Baustellenverordnung und sind der Berater für alle gewerblichen und privaten Bauherren
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- SiGeKo - Geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator
- SiGePlan - Sicherheits-Gesundheitsschutz-Plan nach RAB 31
- Vorankündigung nach Baustell-VO
- Baustellenordnung (Aushang öffentlich)
- Unterlagen für die späteren Arbeiten am Objekt (Revisionen)
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